Der Erhalt der lokalen Baukultur ist ein wichtiger Baustein der gesamtkommunalen Dorfentwicklung. Um dies zu erreichen ist die Förderung von privaten Bau-/Umbau- und Sanierungsmaßnahmen möglich, hierbei gelten die folgenden Grundvoraussetzungen:
1. Das Gebäude befindet sich innerhalb der Fördergebietskulisse oder es steht als Kulturdenkmal unter Denkmalschutz. Die Abgrenzungskarten der Fördergebiete stehen Ihnen hier zum Download zur Verfügung.
2. Die Maßnahme wurde noch nicht begonnen (z.B. Auftragserteilung). Grundsätzlich gilt: Die Maßnahme darf erst nach dem offiziellen Eingang des Bewilligungsbescheides begonnen werden.
3. Erster Ansprechpartner für die private Förderung in der Dorfentwicklung ist die Bauverwaltung der Stadtverwaltung Hatzfeld (Eder), hier erhalten Sie die ersten wichtigen Informationen und werden auch bei der Terminfindung mit dem Beratungsbüro und/oder dem Landkreis unterstützt.
Weitere Informationen können Sie dem Flyer:
Erster Ansprechpartner für die private Förderung in der Dorfentwicklung: